Arbeitszeit• Ab 2019 ein Recht für alle Vollzeitbeschäftigten mit mehr als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, ihre Wochenarbeitszeit für 6 bis 24 Monate auf 28 Stunden zu reduzieren. Nach Ablauf dieses Zeitraums haben die Arbeitskräfte das Recht, den Vorgang zu wiederholen. • Die vorübergehend reduzierte (28 Stunden) Wochenarbeitszeit wird auf 10 % der Erwerbsbevölkerung begrenzt. Beantragen mehr als 10 % der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Arbeitszeit, Vorrang haben dann diejenigen, die Schichtarbeit, Pflege von Angehörigen oder kleinkinderfürsorge (bis 8 Jahre) leisten.• Die Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, Arbeitnehmer mit 40-Stunden-Verträgen zu beschäftigen (derzeit auf 18 %/13 % aller Verträge je nach Tarifregion festgelegt), aber die Betriebsräte werden mehr und stärkere Widerspruchsrechte haben, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 35,9 Wochenstunden über alle Arbeitnehmer hinausgeht. IndustriAll Europe begrüßt den am 6. Februar zwischen der IG Metall und Südwestmetall unterzeichneten Tarifvertrag. Das Abkommen steht an der Spitze der Tarifverhandlungen und ist ein positives Beispiel für die Sozialpartner nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Am 19. Mai 2012 haben der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, Südwestmetall und die IG Metall in ihren jüngsten Verhandlungen einen Kompromiss erzielt. Die getroffene Vereinbarung dient auch als Pilotprojekt für andere Gebiete des Landes, wobei Bayern, Nordrhein-Westfalen und andere Regionen ihre Bedingungen übernehmen. In den fünf Verhandlungsrunden organisierte die IG Metall Warnstreiks mit rund 800.000 Beschäftigten. Insgesamt betreffen die neuen Vereinbarungen rund 3,3 Millionen Beschäftigte in der Branche. Es ist bezeichnend, dass die Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte erhalten haben und Verhandlungen zur Regelung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern durch einen Betriebsvertrag fordern können.
Die Themen für eine solche Vereinbarung können vom Zweck und dem Einsatzgebiet, dem Umfang der Leiharbeit bis hin zur unbefristeten Beschäftigung dieser Arbeitnehmer reichen. Im Mai 2012 unterzeichneten die Sozialpartner der deutschen Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg einen neuen Tarifvertrag. Die Beschäftigten in der Industrie erhalten Lohnerhöhungen, und die Vereinbarung sieht auch neue Regelungen für Leiharbeitnehmer und Auszubildende in metallverarbeitenden Betrieben vor. Sie hat eine Laufzeit von 13 Monaten und dient als Pilotvereinbarung für andere Regionen. Ende desselben Monats wurde außerdem eine gesonderte Vereinbarung über Leiharbeitnehmer in der Branche geschlossen. Neben dem Pilotvertrag für die Metall- und Elektroindustrie im Südwesten Deutschlands haben Arbeitgeber und IG Metall auch einen Branchentarifvertrag für Leiharbeitnehmer in der gesamten deutschen Elektro- und Metallindustrie ausgehandelt. Nur wenige Tage später wurde auch ein weiterer Tarifvertrag unterzeichnet, diesmal für Leiharbeitnehmer in der Branche. Bei der jüngsten Tarifrunde in der deutschen Metall- und Elektroindustrie standen vier Themen auf der Tagesordnung der Sozialpartner; Löhne, Leiharbeit, Lehrlinge und demografischer Wandel. Die neue Vereinbarung tritt am 1. November 2012 in Kraft und läuft bis 2017.
Es soll auch als Pilotvereinbarung für andere Sektoren dienen. So haben die VGZ und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) im Juni 2012 eine ähnliche Vereinbarung für Leiharbeitnehmer in Chemieunternehmen geschlossen.